LMF-Bücherei
Der Zugang zur LMF-Bücherei befindet sich in Raum G 4.05
Öffnungszeiten der LMF-Bücherei während des Schuljahres:
Nach vorheriger Anmeldung (bitte 24 Stunden vorher) ist die LMF dienstags zwischen 14:00-14:30 Uhr geöffnet.
Kontakt:
Die Lernmittelverwaltung wird von Frau Wagner und Herrn Anders betreut. Bei Rückfragen können Sie uns über folgende Mailadressen kontaktieren:
Jakob.Anders@Schule.Hessen.de
Antje.Wagner2@Schule.Hessen.de
Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte dem Bereich Mitteilungen.
Informationen zur Lernmittelverwaltung und Schulbuchausgabe
1. Wofür steht die Abkürzung LMF?
LMF steht für Lernmittelfreiheit, welche gemäß § 153, Abs. 1, 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) an hessischen Schulen gilt. Die eingeführten Lernmittel werden den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich vom Land Hessen zur Nutzung bereitgestellt, verbleiben jedoch im Eigentum des Landes Hessen. Sie sind pfleglich zu behandeln und nach Ablauf der Verwendungszeit zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung haften die Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern, § 153 Abs. 2 Satz 7 und Abs. 3 HSchG i.V.m. § 9 der Verordnung über die Durchführung der Lernmittelfreiheit.
2. Wie läuft die Schulbuchausgabe ab?
Die Schulbücher werden in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres klassenweise durch die Lernmittelverwaltung an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.
Nach Erhalt der Schulbücher sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet:
– Zu überprüfen, ob alle Schulbücher vollständig ausgehändigt wurden. Fehlende Exemplare sind umgehend selbstständig bei der Lernmittelverwaltung nachzufordern.
Den Zustand der Bücher zu kontrollieren (siehe Punkt 4). Mängel werden nur in den ersten beiden Schulwochen akzeptiert und können ggf. zum Austausch führen.
– Sofort und vor einem möglichen Vertauschen der Bücher das Schuljahr, den eigenen Namen und die aktuelle Klasse in die dafür vorgesehene Tabelle einzutragen. (Der Zustand des Buches wird in der Tabelle von den LMF-Beauftragten festgehalten!)
– Die Schulbücher einzubinden, um sie vor Verschmutzungen zu schützen und für folgende Jahrgänge zu erhalten (siehe Punkt 5).
– Zur Schulbuchausgabe in der ersten Woche nach den Sommerferien sollten ein bis zwei Tragetaschen mitgebracht werden.
3. Wie läuft die Schulbuchrückgabe ab?
Zum Schuljahresende werden die Schulbücher zu einem von den LMF-Beauftragten festgelegten Termin klassenweise eingesammelt.
– Der Abgabetermin wird über einen Aushang und die Website bekannt gegeben.
– Die Schülerinnen und Schüler gehen gemeinsam mit ihrer unterrichtenden Lehrkraft zur LMF-Bücherei.
– Alle Bücher sind vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand abzugeben.
– Für eventuelle Beschädigungen oder Verluste muss ggf. aufgekommen werden.
– Nicht bis zum letzten Schultag zurückgegebene Schulbücher werden in Rechnung gestellt.
– Um einen zügigen Ablauf der Buchrücknahme zu gewährleisten, sind die Bücher bereits aus den Taschen zu nehmen und mit geöffnetem Strichcode bereitzuhalten.
4. Zustand der Schulbücher
Schulbücher sind Eigentum des Landes Hessen und müssen sorgsam behandelt werden. Alle Schulbücher sind einzubinden, um sie bestmöglich zu schützen (Siehe Einbinden der Schulbücher). Weist das abgegebene Schulbuch Mängel auf, wird der Schaden in Rechnung gestellt. Genauere Informationen zum Zustand der Bücher können Sie unserem Schadenskatalog entnehmen.
– Bei kleineren Beschädigungen (z. B. lose oder eingerissene Seiten) sind diese eigenständig zu beheben.
– Größere Schäden (z. B. fehlende Seiten, Wasserschäden) müssen zu Schuljahresbeginn gemeldet werden (spätestens 2 Wochen nach Ausgabe der Schulbücher. Spätere Reklamationen werden nicht mehr akzeptiert.
– Einen Schadenskatalog mit der jeweiligen Bewertung des Zustandes finden Sie hier.
5. Das Einbinden der Schulbücher
– Alle Schulbücher müssen zu Beginn des Schuljahres eingebunden werden.
– Schutzumschläge können weiterverwendet werden, wenn sie intakt sind. Beschädigte Umschläge sollten ersetzt werden.
– Buchumschläge dürfen nicht mit den Büchern verklebt werden, da dies zu Beschädigungen führen kann.
– Es dürfen sowohl Umschläge aus Plastik oder aus Papier verwendet werden.
6. Was geschieht bei Verlust eines Schulbuches?
Nicht auffindbare oder stark beschädigte Schulbücher müssen ersetzt oder bezahlt werden.
– Ein Buch gilt nur als zurückgegeben, wenn es mit der passenden Strichcode-Nummer eingescannt wird.
– Falls ein Ersatz notwendig ist, muss ein Ersatzbuch beschafft werden. Dieses muss die identische ISBN-Nummer und einen gleichwertigen Zustand wie bei der Ausgabe des jeweiligen Schulbuches haben
– Nicht rechtzeitig zurückgegebene Bücher werden in Rechnung gestellt. Außerdem kann erst ein Zeugnis ausgestellt werden, wenn alle Bücher fristgerecht zurückgegeben wurden. Sollte es zu einem Verlust des Schulbuchs kommen, muss daher rechtzeitig der Kontakt zur LMF hergestellt werden.
7. Ausleihe von Schulbüchern über die Sommerferien
In Ausnahmefällen ist eine Sommerausleihe möglich, etwa zur Nachprüfungsvorbereitung. Die reguläre Abgabe bleibt dennoch erforderlich; das Buch wird dann mit einem neuen Ausleihdatum erneut ausgegeben.
8. Verlassen der Schule oder Schulwechsel
Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, müssen eigenständig Kontakt zu den LMF-Beauftragten aufnehmen und alle ausgeliehenen Lernmittel fristgerecht abgeben. Dies ist Voraussetzung für die Abmeldung von der Schule und dem Erhalt des letzten Zeugnisses.