Die Stadt Frankfurt kann für ausgewählte Kinder eine Schulbuslinie einrichten. Dabei prüft die Stadt, ob das Kind anspruchsberechtigt ist (nach §161 HSchG). Hierfür müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:
– Das Kind wurde dem Stadtgymnasium zugewiesen, das heißt, der Erst- und Zweitwunsch wurde nicht erfüllt.
– Der Schulweg dauert länger als 45 min mit mind. zweimaligem Umsteigen.
Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt nicht über die Schule, sondern über die Stadt.
Die zugewiesenen Kinder werden von der Schule der Stadt gemeldet. Nach Abschluss der Prüfung wird die Schulleitung informiert, welche Kinder anspruchsberechtigt sind. Daraufhin erfolgt eine Information von der Schule an die Eltern der berechtigten Kinder.
Für das Schuljahr 2025/2026 hat die Prüfung seitens der Stadt ergeben, dass von den zugewiesenen Kindern niemand einen Anspruch auf eine Schulbuslinie hat.
Allerdings kann ein Grundantrag gestellt werden, um das Schülerticket Hessen zu erhalten. Der Kontakt zur städtischen Schülerbeförderung und der Grundantrag sind unten verlinkt.