Schülerbeförderung

Die Stadt Frankfurt kann für ausgewählte Kinder eine Schulbuslinie einrichten. Dabei prüft die Stadt, ob das Kind anspruchsberechtigt ist (nach §161 HSchG). Hierfür müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

 

  • – Das Kind wurde dem Stadtgymnasium zugewiesen, das heißt, der Erst- und Zweitwunsch wurde nicht erfüllt.
  • – Der Schulweg dauert länger als 45 min mit mind. zweimaligem Umsteigen.
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  • Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt nicht über die Schule, sondern über die Stadt.
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Für das aktuelle Schuljahr 2024-25 wurden von der Schulleitung alle zugewiesenen Kinder der Stadt gemeldet. Die Prüfung läuft aktuell noch. Nach Abschluss der Prüfung wird die Schulleitung informiert, welche Kinder Anspruch haben. Daraufhin erfolgt eine Information von der Schulleitung an die Eltern der berechtigten Kinder. Erst im Anschluss daran müssen die Eltern einen Grundantrag stellen, der im unteren Link unter „Downloads“ abrufbar ist.

 

Kontakt der städtischen Schülerbeförderung:

Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung | Stadt Frankfurt am Main