Schülerbeförderung

Die Stadt Frankfurt kann für ausgewählte Kinder eine Schulbuslinie einrichten. Dabei prüft die Stadt, ob das Kind anspruchsberechtigt ist (nach §161 HSchG). Hierfür müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

 

 – Das Kind wurde dem Stadtgymnasium zugewiesen, das heißt, der Erst- und Zweitwunsch wurde nicht erfüllt.

 – Der Schulweg dauert länger als 45 min mit mind. zweimaligem Umsteigen.

 

Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt nicht über die Schule, sondern über die Stadt.

 

Die zugewiesenen Kinder werden von der Schule der Stadt gemeldet. Nach Abschluss der Prüfung wird die Schulleitung informiert, welche Kinder anspruchsberechtigt sind. Daraufhin erfolgt eine Information von der Schule an die Eltern der berechtigten Kinder.

 

Erst im Anschluss daran müssen die Eltern einen Grundantrag stellen, der neben dem Kontakt zur städtischen Schülerbeförderung ebenfalls unten verlinkt ist.

Kontakt der städtischen Schülerbeförderung

Grundantrag Schülerbeförderung